Wortpatenschaft übernommen
Als Experte in Sachen Pfändungsschutzkonto und Kontopfändung hat Rechtsanwalt Sudergat - natürlich - auch die Wortpatenschaften für die beiden Wörter "Pfändungsschutzkonto" und das abkürzende "P-Konto" übernommen.
Nachfolgende sehen Sie die beiden Verleihungs-Urkunden.